Der Inselrat präsentiert seine Vorgaben. In Teilen der Playa de Palma, Santanyí, Peguera und vielen anderen Orten darf künftig maximal 60 Tage im Jahr vermietet werden
Der Inselrat hat am Freitag (19.1.) die lange erwartete Zonenregelung vorgestellt, in der festgehalten wird, wo auf MallorcaPrivatunterkünfte an Urlauber vermietet werden dürfen. Laut dem Entwurf, der nun öffentlich ausgelegt wird, dürfen die Besitzer von Häusern und Wohnungen künftig in den als „touristisch gesättigt“ eingeschätzten Gebieten maximal 60 Tage im Jahr vermieten.
Touristisch gesättigte Gebiete im Inselinnern und an der Küste
Als gesättigt („saturado“) werden folgende Orte eingestuft, wobei zwischen Lage am Meer und Lage im Inselinneren unterschieden wird: der zu Llucmajor gehörende Teil der Playa de Palma, Peguera, Santa Ponça und Palmanova–Magaluf.
Im Inselinneren gilt die Regelung für die Orte Alcúdia, Randa (Algaida), Ariany, Banyalbufar, Port des Canonge (Banyalbufar), Orient (Bunyola), Ullaró (Campanet), Deià, Llucalcari (Deià), S’Empeltada und Ses Coves (Deià), S’Esgleieta (Esporles), Estellencs, Es Carritxó (Felanitx), Fornalutx, Marratxinet (Marratxí), Pollença, Santanyí, Llombards (Santanyí), Ruberts (Sencelles), Ses Salines, Sóller, Biniaraix, L’Horta (Sóller) und Valldemossa sowie die zu Valldemossa gehörenden Siedlungen Es Port, S’Arxiduc und Son Ferrandell.
Klicken Sie auf die Karte, um das Original zu öffnen (PDF, externer Link):
Unterschieden werden sieben Kategorien von Gebieten:
- geschützte Gebiete (suelo rústico protegido, in der Karte grün) – keinerlei Ferienvermietung erlaubt
- ländlicher Raum (suelo rústico común, Gelb) – Ferienvermietung ganzjährig erlaubt in Einfamilienhäusern, in Apartments maximal 60 Tage
- touristisch saturierte Orte im Inselinnern (núcleos del interior saturados, Lila) – maximal 60 Tage Vermietung pro Jahr
- touristisch nicht saturierte Orte im Inselinnern (núcleos del interior no saturados, Blau) – keine Beschränkungen
- touristisch saturierte Küstenorte (núcleos del litoral saturados, Rot) – maximal 60 Tage Vermietung pro Jahr
- touristisch nicht saturierte Küstengebiete (núcleos del litoral no saturados, Orange) – keine Beschränkungen
- ausgeschlossene Gebiete (zonas de exclusión, z.B. Gewerbegebiete, grau) – keine Ferienvermietung erlaubt
Wer in den saturierten Gebieten bereits eine Lizenz hat, genießt Bestandsschutz – das gilt auch für alle bis 31. Juli 2017 eingereichten Erklärungen zur Ferienvermietung von Einfamilienhäusern (Declaración responsable de inicio de la actividad, DRIAT). Wer noch keine Lizenz inne hat, muss das Ende des derzeit geltenden Moratoriums abwarten, um sich die Ferienvermietung nach den neuen Regeln genehmigen zu lassen.
Die Ferienvermietung sei kein generelles Problem, so Inselratspräsident Miquel Ensenyat am Freitag – je nach Region könne sie ein Wirtschaftsimpuls sein, in anderen Fällen aber auch die Wohnungsnot verschärfen oder die natürlichen Ressourcen verknappen.
Den jetzt vorgestellten Entwurf zur Zonenreglung muss noch das Plenum von Mallorcas Inselrat verabschieden. Anschließend haben dann die Rathäuser ein Wörtchen mitzureden. Die Stadtverwaltung von Palma de Mallorca darf in Eigenregie entscheiden – und hat bereits eine restriktive Politik angekündigt.
Hintergrund: das neue Regelwerk zur Ferienvermietung
Die Landesregierung hatte zwar im vergangenen Jahr ein allgemeines Regelwerk zur Ferienvermietung beschlossen, welche Gebiete jedoch für die Ferienvermietung in Frage kommen, musste der Inselrat definieren. Die Neuregelung muss noch endgültig verabschiedet werden, so lange darf nur derjenige vermieten, der bereits über eine gültige Lizenz verfügt. Bislang sind das ausschließlich Einfamilienhäuser und Reihenhäuser, keine Apartments.
Grundlage für die Definitionen der Gebiete, in denen Privatwohnungen an Urlauber vermietet werden dürfen, ist das balearische Tourismusgesetz vom August vergangenen Jahres – ein komplexes und sperriges Regelwerk. Laut dem Gesetz können Apartments zwar erstmals zur Ferienvermietung zugelassen werden – unter Auflagen und in bestimmten Gebieten. Doch zunächst gilt ein bis zu einjähriges Moratorium. Das balearische Tourismusministerium nimmt derzeit keine neuen Anträge an.
Das neue Gesetz sieht insbesondere verschärfte Inspektionen vor. Des Weiteren geht die Landesregierung auf Grundlage des Regelwerks gegen Portale wie airbnb vor, die weiterhin Ferienwohnungen ohne offizielle Registrierungsnummer im Angebot haben – im Fall von Apartments kann es eine solche nicht geben, da sie bislang nicht offiziell als Ferienwohnungen zugelassen wurden.
Reaktionen
Während die Parteien der Linksregierung den Entwurf der Karte zur Ferienvermietung als ausgewogen betrachten, fiel die Kritik der konservativen Opposition und der Lobby der Ferienvermieter harsch aus. Der Branchenverband Aptur sprach in einer Reaktion von der drohenden „Verarmung“ von Orten, die der Inselrat als touristisch gesättigt eingestuft habe. Dies widerspreche auch dem Konzept des Qualitätstourismus.
Speziell Bürgermeister der Volkspartei (PP) kritisierten die Karte, so etwa Llorenç Galmés. Wer Santanyí und Es Llombards als touristisch überlaufen einstufe, kenne die Orte offensichtlich nicht wirklich, so der Bürgermeister. Auch im kleinen Ariany in der Inselmitte gibt es Protest gegen die Auflagen, des Weiteren in Alcúdia, Fornalutx oder Ses Salines. Die Konservativen kritisieren des Weiteren, dass die balearische Linksregierung einseitig auf Verbote setze und die Regelung auf Kosten der Rechtssicherheit gehe. Der Umweltschutzverband Gob indessen kritisiert speziell die Vorgaben für den ländlichen Raum – es sei unverständlich, wie mit der Zulassung von Ferienapartments dem Massentourismus weiter Tür und Tor geöffnet werde.
Lizenz nur mit Gästebett
Dabei sieht das Regelwerk noch weitere Auflagen vor. So muss jeder, der in Zukunft eine Lizenz zur Ferienvermietung beantragt, auch ein Gästebett aus der offiziellen Bettenbank erstehen – und deren Zahl ist gedeckelt.
Die Rechnung sieht so aus: Insgesamt stehen auf Mallorca 438.516 Gästebetten für touristische Unterkünfte aller Art zur Verfügung. Auf Hotels entfallen 290.057 zugewiesene und 9.519 beantragte Gästebetten. Bei den Ferienhäusern sind es bislang 40.073 Gästeplätze, hinzu kommen 45.149 beantragte Plätze und weitere rund 11.000 Plätze in noch nicht digitalisierten Anträgen – sie alle sind von den geplanten Auflagen ausgenommen. Bleiben somit genau 42.718 Plätze auf Mallorca, die noch zu haben sind – zu welchem Preis, ist noch offen, er dürfte aber gestaffelt sein.
Dass nicht alle zum Zug kommen werden, liegt für den Lobbyverband Aptur auf der Hand. Er fordert deswegen, dass für die 60-Tage-Vermietung keine Gästebetten erworben werden müssen – sozusagen als Zugeständnis an die „Sharing Economy“.
Wie es weitergeht
Die Zonen-Regelung ist nun zunächst für einen Monat öffentlich ausgelegt, in dieser Zeit können Einsprüche geltend gemacht werden. Anschließend dürfen die Rathäuser ihre Berichte an den Inselrat schicken – und sofern sie strengere Auflagen vorsehen als die vom Inselrat, werden sie automatisch berücksichtigt. Auch Korrekturen der Zonen-Regelung sind noch möglich. Für die endgültige Genehmigung der Zonen-Regelung sind dann noch Berichte des Raumordnungsministeriums und der balearischen Umweltkommission nötig. Möglicherweise ab August könnten dann Lizenzen nach dem neuen Regelwerk beantragt werden.
Quelle: Karte der Ferienvermietung: Wo auf Mallorca in Zukunft strenge Auflagen gelten – Mallorca Zeitung